Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieterkennzeichnung gemäß §5 TM

NIKI Visual Design – Nicola Kirchner | Grafik- & Mediendesign (Freelancer)

Stand: 15.08.2025

In meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findest du die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit. Sie regeln wichtige Punkte wie Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Vergütung und Haftung – transparent, fair und verständlich formuliert. Die AGB bieten dir und mir eine klare Grundlage für professionelle Designprojekte im Print- und Digitalbereich.

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen/Leistungen von Nicola Kirchner (nachfolgend „Designerin“), insbesondere in den Bereichen Branding/Corporate Design, Editorial/Print, Web-/Präsentationsdesign sowie Social/Motion-Assets.
2. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
3. Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsarten
1. Die Designerin erbringt kreative und konzeptionelle Designleistungen inkl. Beratung, Layout, Reinzeichnung, Erstellung digitaler Assets und (leichter) Animationen.
2. Je nach Projekt wird die Leistung werkvertraglich (Herstellung eines bestimmten Erfolgs, z. B. fertiges Layout/Datenpaket) oder dienstvertraglich (Tätigkeit/Bemühensschuld, z. B. laufender Design‑Support/Retainer) erbracht. Maßgeblich ist die jeweilige Leistungsbeschreibung.

3. Angebot, Vertragsschluss, Laufzeit
1. Angebote der Designerin sind – soweit nicht anders angegeben – 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. E‑Mail) oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2. Projektbeginn ist erst nach schriftlicher Beauftragung sowie Eingang vereinbarter Anzahlungen möglich.
3. Für Retainer gilt die im Angebot genannte Mindestlaufzeit; nicht verbrauchte Stunden verfallen am Monatsende, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Texte, Logos, Bilder, CI‑Vorgaben), Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und versichert, hierfür über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu zeitnahen Freigaben/Feedback innerhalb der abgestimmten Fristen. Verzögerungen aus seinem Verantwortungsbereich verlängern Termine entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.

5. Fremdleistungen & Partner
1. Leistungen in den Bereichen Online‑Marketing (z. B. Ads, SEO‑Technik/Content‑Publishing), Analytics/Tracking & Reporting (GA4/Matomo, Dashboards) sowie Web‑Entwicklung/Technik (z. B. WordPress/Shopify/Headless) werden auf Wunsch über spezialisierte Partner erbracht.
2. Je nach Vereinbarung erfolgt die Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder in Unterbeauftragung durch den Designer. Die Verantwortlichkeiten werden vorab transparent festgehalten.
3. Soweit Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden, haftet die Designerin nicht für deren Leistungsqualität; Ansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen. Bei Unterbeauftragung bleibt die Gesamtkoordination beim Designer, ohne Garantie für fremde Leistungsresultate.

6. Vergütung, Zahlungen, Auslagen
1. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Stundensätze/Tagessätze werden nicht pauschal veröffentlicht, sondern projektbezogen im Angebot ausgewiesen. Abweichende Sätze – etwa je nach Leistungsinhalt und/oder Land/Sitz des Auftraggebers – werden im Angebot transparent angegeben. Währungs- und Zahlungsmodalitäten (EUR/CHF) ergeben sich aus dem Angebot
2. Wird eine Pauschalvergütung (Festpreis) vereinbart, erstellt die Designerin auf Basis des Briefings und des definierten Leistungsumfangs (Deliverables, Schleifen, Annahmen) eine Aufwandsschätzung und ein aufgeschlüsseltes Festpreisangebot. Mit schriftlicher Bestätigung gilt der Umfang als beauftragt. Zusatz- oder nicht enthaltene Leistungen werden – nach vorheriger Abstimmung – nach Zeitaufwand zu den im Angebot ausgewiesenen Sätzen berechnet (Change‑Order).
3. Anzahlung: 30–50 % bei Auftragserteilung; Restzahlung nach (Teil‑)Abnahme/ Lieferung.
4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (Verzug ab Mahnung oder kalendermäßiger Fälligkeit; Verzugszinsen und 40‑€‑Pauschale im B2B).
5. Auslagen (z. B. Lizenzen, Fonts, Stock‑Material, Kurier, Druck, Reise‑/Spesen) werden nach Nachweis weiterberechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.

7. Änderungen, Mehrleistungen, Korrekturschleifen
1. Angebote enthalten – sofern nicht anders angegeben – bis zu zwei Korrekturschleifen pro Arbeitsschritt (Konzept/Entwurf/Finalisierung).
2. Darüber hinausgehende Änderungen, zusätzliche Varianten, Content‑Erstellung oder Terminverschiebungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers gelten als Mehrleistung und werden nach Stundensatz abgerechnet.
3. Verschiebt der Auftraggeber verbindliche Termine, ist die Designerin berechtigt, bereits reservierte Kapazitäten in Rechnung zu stellen.

8. Termine, Lieferfristen, höhere Gewalt
1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfall von Netzen/Plattformen, Krankheit, Streik, behördliche Maßnahmen) berechtigen den Designer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit zu verschieben.
3. Bei Verzug des Designers stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu; Schadensersatz ist nach Ziff. 12 begrenzt.

9. Abnahme (bei Werkleistungen)
1. Werkleistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, zu prüfen und abzunehmen oder unter Angabe wesentlicher Mängel zu rügen. Bleibt die Rückmeldung aus oder nutzt der Auftraggeber das Werk produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.
2. Geringfügige Abweichungen in Farbe/Darstellung (insb. zwischen Bildschirm/Druck) gelten nicht als Mangel.
3. Bis zur Abnahme bleibt die Designerin berechtigt, Änderungen aus Qualitätsgründen vorzunehmen.

10. Nutzungsrechte, Eigentum an Daten
1. Sofern nicht abweichend vereinbart, räumt die Designerin dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein – zweckgebunden an das im Projekt vereinbarte Nutzungsszenario (Unternehmen/Marke, Medien/Kanäle, Territorium).
2. Erweiterungen (z. B. exklusive Rechte, Buy‑out, zusätzliche Medien/Territorien, verlängerte Auflagen) sind gesondert zu vergüten.
3. Offene/Arbeitsdateien (z. B. editierbare Layouts, Source‑Files) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wird; andernfalls erhält der Auftraggeber die erforderlichen Nutzungs‑/Druck‑/Web‑Daten.
4. Die Designerin bleibt Urheberin; Urheberpersönlichkeitsrechte (Namensnennung, Werkintegrität) bleiben unberührt.
5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse ohne Zustimmung zu bearbeiten, an Dritte zu lizenzieren oder außerhalb des Zwecks zu nutzen.

11. Referenznennung, Kennzeichnung
Die Designerin ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen und Arbeitsergebnisse (inkl. Markenname/Logo) im Rahmen von Eigenwerbung (Website, Social Media, Präsentationen) zu zeigen. Vertrauliche Inhalte werden auf Wunsch des Auftraggebers von der Referenznennung ausgenommen.

12. Gewährleistung, Haftung
1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigten Mängeln leistet die Designerin Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
2. Die Designerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenverluste oder Folgeschäden ist – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
5. Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Rechte Dritter, Freistellung
1. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte/Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. erforderliche Einwilligungen vorliegen.
2. Der Auftraggeber stellt den Designer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Arbeitsergebnisse oder aus vom Auftraggeber gelieferten Inhalten resultieren.

14. Stornierung, Kündigung
1. Ordentliche Kündigung ist bei Werkverträgen bis zur Abnahme möglich (§ 648 BGB analog); die Designerin hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
2. Für pauschalierte Stornokosten gelten mangels abweichender Regelung:
– bis Arbeitsbeginn: 25 % des vereinbarten Netto‑Honorars;
– ab Arbeitsbeginn bis zur Abnahme: Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen zzgl. 30 % des Resthonorars;
– bei Terminstornierungen < 5 Werktage vor fixem Liefertermin: zusätzlich 20 % des Projekt‑Honorars als Ausfallpauschale.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Datenschutz, Vertraulichkeit
1. Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen aus dem Projekt vertraulich.
2. Die Designerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden gesetzlichen Vorgaben (DSGVO/BDSG). Auftragsverarbeitung (AVV) wird – falls erforderlich – separat vereinbart.

16. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort ist der Sitz des Designers; Gerichtsstand – sofern der Auftraggeber Kaufmann ist – ist der Sitz des Designers.
3. Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an deren Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
5. Hinweis nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegung): Die Designerin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.